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Schaden
Nachteil, der sich für eine Person (Personenschaden) oder ein Gut, das sich in der Verfügung einer Person befindet (Sachschaden) ergibt. Schadenersatz kann jemand aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen leisten müssen, wenn dieser dem anderen oder dessen Gut einen Schaden zugefügt hat. Der Schadenersatzanspruch ist darauf gerichtet, den Zustand herzustellen, der bestanden hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Statt Naturalersatz kann ggf. auch Geldersatz verlangt werden. Beispiele können der Sachmangel, unerlaubte Handlungen oder Gefährdungen sein. Problematisch ist zumeist der immaterielle Schaden, z. B. Imageschaden (Birkel-Fall) oder die Bemessung eines Schmerzensgeldes, sowie die Schätzung des Schadens aufgrund eines entgangenen Gewinns.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002