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Schleichwerbung
Werbung, die ohne Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung durch unentgeltliche Nutzung eines Massenmediums erfolgt. Ziel ist es, die Werbewirkung zu erhöhen und die Werbekosten zu senken. Eine offene, aber erschlichene Werbung ist zwar erlaubt, wird aber von den Medien zu vermeiden versucht. Eine redaktionell gestaltete, getarnte Werbung, bei der der werbliche Charakter nicht auf Anhieb durchschaut wird, verstößt hingegen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Presserecht und ist unzulässig.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002