Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Schulden
Bilanziell: Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die den auf der Aktivseite gezeigten Vermögensgegenständen gegenüberstehen. Die in der Steuerbilanz enthaltenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede bestehen.

Nach US-GAAP und IAS fallen unter den Begriff der "liabilities" zwar ebenfalls die in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, allerdings ist der Umfang der Rückstellungen restriktiver.

Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners, an einen Gläubiger eine bestimmte Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002