Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Schuldnerverzeichnis
Das beim Vollstreckungsgericht geführte Sch. umfasst die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgegeben haben (Offenbarungseidversicherung); außerdem sind in das S. die Personen aufzunehmen, gegen die nach § 901 ZPO Haft angeordnet wurde, weil sie sich grundlos weigerten, eine solche e.V. abzugeben (§ 915 ZPO). Personenbezogene Informationen aus dem Sch. dürfen nur zweckbestimmt (z.B. für eine beabsichtigte Zwangsvollstreckung) verwendet werden; das Gericht entscheidet über den Umfang einer beantragten Auskunft (§§ 915 II, 915b ZPO).

Eine Eintragung im Sch. wird gelöscht, wenn die Befriedigung des betreibenden Gläubigers nachgewiesen oder sonst der Eintragungsgrund weggefallen ist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren (§ 915a ZPO). Einzelheiten über Gestaltung und Verfahren s. VO vom 15. 12. 1994 (BGBl. I 3822). - Einem ganz anderen Zweck dient das Verzeichnis der (Gläubiger und) Schuldner, das der Vergleichsschuldner im Vergleichsverfahren mit dem Eröffnungsantrag einzureichen hat (§ 6 VerglO). Eine Schuldnerliste wird vom Konkursgericht über alle Gemeinschuldner geführt, bei denen der Konkurseröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist (§ 107 II KO).

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002