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Schwarzarbeit
Schwarzarbeit führen diejenigen Personen aus, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang durch die Ausführung von Diensten oder Werkleistungen erzielen, obwohl sie Sozialleistungen bekommen und die Arbeit nicht der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt haben, ein Handwerk ausüben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, oder ohne Reisegewerbekarte bzw. Anmeldung eines stehenden Gewerbes selbständig ein Gewerbe betreiben. Außerdem wird zur Schwarzarbeit allgemein das Arbeiten ohne Abführen von Steuern oder Versicherungsleistungen gezählt. Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit drohen Bußgelder und möglicherweise ein Strafverfahren.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002