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Selbsthilfeverkauf
Selbsthilfeverkauf ist die Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den Schuldner, wenn der Gläubiger in Verzug geraten ist, die Sachen nicht zur Hinterlegung geeignet sind oder ihr Verderb droht. Der Selbsthilfeverkauf kann in Form einer Versteigerung vorgenommen werden, die dem Gläubiger vorher anzudrohen ist. Bei Vorliegen eines Marktpreises können die Waren auch von einer öffentlich ermächtigten Person frei veräußert werden. Die Kosten des Selbsthilfeverkaufs hat der säumige Käufer zu tragen.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002