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| Selbsthilfeverkauf |
| Selbsthilfeverkauf ist die
Veräußerung geschuldeter beweglicher Sachen durch den Schuldner, wenn der Gläubiger in
Verzug geraten ist, die Sachen nicht zur Hinterlegung geeignet sind oder ihr Verderb
droht. Der Selbsthilfeverkauf kann in Form einer Versteigerung vorgenommen werden, die dem
Gläubiger vorher anzudrohen ist. Bei Vorliegen eines Marktpreises können die Waren auch
von einer öffentlich ermächtigten Person frei veräußert werden. Die Kosten des
Selbsthilfeverkaufs hat der säumige Käufer zu tragen. |
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