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Sonderabschreibung
Sonderabschreibungen können in gesetzlich zugelassenen Fällen neben der normalen AfA (Absetzung für Abnutzung) als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie wurden ursprünglich nach dem 2. Weltkrieg eingeführt, um die Selbstfinanzierungskraft der Unternehmen in der Wiederaufbauphase zu fördern. Die Ausnutzung der Sonderabschreibungsformen führt zu Gewinnverlagerungen und Steuerverschiebungen und ist somit eine Liquiditätshilfe. Der langfristige Vorteil liegt allerdings allein in einer zinslosen Steuerstundung.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002