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Sonderbilanzen
Neben der ordentlichen Bilanz wie der Jahresbilanz, deren regelmäßige Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, existieren noch zahlreiche andere Bilanzformen, sogenannte Sonderbilanzen. Diese außerordentlichen Bilanzen werden unregelmäßig oder einmalig zu besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Anlässen erstellt. Zu diesen Anlässen zählen u.a. Kapitalerhöhung, Liquidation oder Fusion. Je nach Rechtsform des Betriebs unterliegen Sonderbilanzen ebenso wie ordentliche Bilanzen speziellen Rechtsvorschriften.

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Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002