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Technische Anleitung
TA sind zentral erlassene Verwaltungsvorschriften zu technischen Voraussetzungen des Gesetzesvollzugs. Man misst ihnen den Charakter genereller, antipizierter Gutachten zu, die im Gerichtsverfahren nur beschränkt überprüfbar sind (vgl. etwa BVerwG DVBl. 1988, 539). Wichtige TA sind die TA Luft, die TA Lärm und die TA Abfall. Nach der Rechtsprechung des EuGH erfüllen TA nicht die Voraussetzungen an eine normative Umsetzung von Richtlinien der EG.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002