Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Tara
Bezeichnung für das Gewicht der Verpackung einer Ware. Bruttogewicht abzüglich Tara ergibt das Nettogewicht. Zollrechtlich handelt es sich um das Gewicht aller Umschließungen einer Ware. Durch einen Taratarif können zur Berechnung des Eigengewichtes von Waren bei handelsüblichen Umschließungen Vomhundertsätze des Rohgewichts, sog. Tarasätze festgelegt werden. Umgekehrt können für nicht oder nicht handelsüblich verpackte Waren bei Bestehen von Rohgewichtszöllen Zuschläge in Hundertteilen des Eigengewichtes, sog. Tarazuschlagssätze festgesetzt werden.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002