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Technische Regeln, Regeln der Technik
Zahlreiche Gesetze und Verträge nehmen ausdrücklich auf technische Regeln in der Weise Bezug, daß die Bezug genommenen Regeln Gesetzes- bzw. Vertragsinhalt werden. Die dabei im einzelnen verwendeten Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung. Allgemein anerkannte Regeln der Technik bezeichnet einen vom RG in einer Strafsache definierten Mindeststandard, "anerkannte Regeln der Technik" bzw. "Regeln der Technik" nimmt im wesentlichen aber nicht ausschließlich auf die durch Normung festgelegten Standards Bezug. Die höchsten Ansprüche werden mit der Formel "Stand der Technik", bzw. "Stand der Technik und Wissenschaft" formuliert. Soweit Gesetze oder Verträge auf die Regeln der Technik verweisen, ergibt sich bei Veränderung der betreffenden Normen das Problem, ob diese Verweisung als dynamisch zu verstehen ist. Leistungen, die nicht den Regeln der Technik entsprechen sind in aller Regel auch ohne besondere Vereinbarung mangelhaft. Dagegen kann selbst bei ausdrücklicher Vereinbarung nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ihre Einhaltung eine zugesicherte Eigenschaft ist.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002