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Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit
ist eine gemäß § 31a BImSchG (Immissionsschutz, öffentlich-rechtlich) gebildete Expertenkommission zur Beratung der Bundesregierung und der zuständigen Minister. Er schlägt dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende technische Regeln vor. Ihm gehören neben Vertretern der beteiligten Bundesbehörden Wissenschaftler, Vertreter von Betreibern der Anlagen und der Berufsgenossenschaften an. Zu Unterausschüssen können weitere Fachleute hinzugezogen werden.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002