Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Teilanfechtung
Rechtsmittel und die meisten Rechtsbehelfe können in der Weise beschränkt werden, daß nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird. Je nach Art der Entscheidung und nach dem Wesen der betreffenden Verfahrensordnung können bestimmte Beschränkungen unzulässig sein, insbes. wenn die Entscheidung über den nichtangefochtenen Teil sich nicht vom angefochtenen trennen lässt. Bei der T. ist über den zulässigerweise nichtangefochtenen Teil nicht mehr zu entscheiden, wenn nicht ein anderer Beteiligter oder die andere Partei ebenfalls die Entscheidung insoweit anficht. Für das Strafverfahren: Teilvollstreckung einer Strafe.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002