Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |   | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

Kategorie Lexikon A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

powered by FreeFind
Teillieferungsvertrag
Der Teillieferungsvertrag wird auch Sukzessivlieferungsvertrag genannt, womit dieser Vertrag zutreffender bezeichnet ist. Denn Teillieferungsverträge sind einheitliche Kauf- oder Werklieferungsverträge, in denen das Erbringen von Leistungen in zeitlich aufeinanderfolgenden Raten - im Rahmen eines Vertrags - vereinbart wird. Der Teillieferungsvertrag ist ein einheitlicher Vertrag mit der Besonderheit, daß in Teillieferungen geleistet wird, sei es nach der jeweiligen Fertigstellung von Teilarbeiten (z. B. bei einem mehrbändigen Lexikon), sei es nach festen Zeitspannen oder dem Bedarf des Abnehmers. Teillieferungsverträge kommen deshalb insbesondere vor in Gestalt von Ratenlieferungsverträgen und Bezugsverträgen.

- zurück -

Anzeige

Seminare und Schulungen online buchen mit:
seminar-shop.com

Anzeige

Basel II?
Die Antwort:

RatingROM

Anzeige

Der "Werkzeugkasten"
für Ihr Unternehmen:

ToolROM

Premium-Download

Exceltools, Checklisten, Muster und einiges mehr zum sofortigen Download i.V.m. der Firstgate AG

zum Download

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002