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| Telearbeit |
| Telearbeit leistet, wer in selbst gewählter
oder in einer vom Arbeit- bzw. Auftraggeber bereitgestellten Arbeitsstätte einfache oder
qualifizierte Angestelltentätigkeiten an DV-Anlagen verrichtet, die durch elektronische
Kommunikationsmittel mit dem Betrieb des Arbeit- bzw. Auftraggebers verbunden sind. Sie
kann auf der Grundlage von Dienst-, Werk- oder Werklieferungsverträgen in freier
Mitarbeit, als Heimarbeit oder im festen Arbeitsverhältnis durchgeführt werden. Je nach
Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses bestehen gesetzlicher Arbeitsschutz und ein
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. |
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