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Telearbeit
Telearbeit leistet, wer in selbst gewählter oder in einer vom Arbeit- bzw. Auftraggeber bereitgestellten Arbeitsstätte einfache oder qualifizierte Angestelltentätigkeiten an DV-Anlagen verrichtet, die durch elektronische Kommunikationsmittel mit dem Betrieb des Arbeit- bzw. Auftraggebers verbunden sind. Sie kann auf der Grundlage von Dienst-, Werk- oder Werklieferungsverträgen in freier Mitarbeit, als Heimarbeit oder im festen Arbeitsverhältnis durchgeführt werden. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses bestehen gesetzlicher Arbeitsschutz und ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

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Letzte Aktualisierung am: 16.05.2002