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Wechselmahnbescheid
ist ein im Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zugrunde liegt. Beim W. ist das Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO); wird Widerspruch erhoben, so geht das Wechsel-Mahnverfahren in den Wechselprozess über.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002