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| Wechselmahnbescheid |
| ist ein im Mahnverfahren ergehender
Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zugrunde liegt. Beim W. ist das
Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO); wird Widerspruch erhoben, so geht das
Wechsel-Mahnverfahren in den Wechselprozess über. |
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