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Wettbewerbsrecht
Das W. umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs i.e. S. (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts i.e. S. ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten. Ziel des Rechts der Wettbewerbsbeschränkungen ist der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht i.w.S. kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Zum W. im Rahmen der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft s. Art. 85ff. EGV sowie EWG-VO Nr. 17 (KartellVO) vom 6. 2. 1962 (BGBl. II 93).

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002