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Wettbewerbsvorteil
Ein Wettbewerbsvorteil ist gegeben, wenn ein Unternehmen Leistungen anbietet, die qualitätsmäßig über denen der Konkurrenten liegen. Die Kriterien hierfür geben die Stakeholder vor. Angesichts ständiger Veränderungen ist eine Orientierung an langfristigen und zukunftsorientierten Grundlagen notwendig, um die Gewinnaussichten mittelfristig prognostizieren zu können. Deshalb ist es eine strategische Aufgabe, die Wettbewerbsvorteile zu erkennen und entwickeln. In der Praxis hat sich eine dreistufige Vorgehensweise bewährt: Zunächst wird die Strategie des Unternehmens definiert, anschließend die Leistungsmaßstäbe und zuletzt das Anspruchsniveau.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002