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Wiederbeschaffungswert
Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag wieder beschafft werden könnte. Diese Wertkategorie ist insbesondere im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen relevant, die von den Wiederbeschaffungswerten ausgeht, aber auch im Rahmen der Handelsbilanz, soweit im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögens der niedrigere Wiederbeschaffungswert, ausgehend vom Beschaffungsmarkt, heranzuziehen ist. Der Wiederbeschaffungswert spielt darüber hinaus im Rahmen der verschiedenen Kapitalerhaltungstheorien eine zentrale Rolle.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002