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Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr bezeichnet den Ermittlungszeitraum bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate, häufig das Kalenderjahr. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft läuft das Wirtschaftsjahr dagegen regelmäßig vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Andere Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können mit Zustimmung des Finanzamts ein abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.

Durch die variable Gestaltung des Wirtschaftsjahrs wird ermöglicht, beispielsweise bei Geschäftseröffnung oder -aufgabe einen Zins- und Liquiditätsvorteil zu erlangen. Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs muss jeder Kaufmann Inventar, Bilanz, Gewinn- und -Verlust-Rechnung und eventuell einen Geschäftsbericht aufstellen.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002