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Wirtschaftsstrafrecht
ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen; es gehört dem Nebenstrafrecht an. Das jetzt geltende Wirtschaftsstrafgesetz 1954 i.d.F. vom 3. 6. 1975 (BGBl. I 1313) stellt Einzeltatbestände auf (Preistreiberei, Preisverstöße), enthält aber auch für seinen Geltungsbereich einheitliche Bestimmungen über die Einziehung im Strafverfahren und die Abführung des Mehrerlöses.

Das gilt auch für bestimmte andere in §§ 1, 2 bezeichnete Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen die Sicherstellungsgesetze). Jedoch ist es nicht mehr Rahmengesetz für andere wirtschaftsrechtliche Gesetze, die früher auf das WiStG verwiesen.

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Letzte Aktualisierung am: 18.05.2002