| Einzelunternehmen Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn ein Geschäft
eröffnet wird. Es gibt nur einen Betriebsinhaber.
Diese Rechtsform ist im Allgemeinen sehr gut zum
Einstieg geeignet.
Als Einzelunternehmer können man klein anfangen, als
sogenannter Kleingewerbetreibender.
Wenn Umsatz, Gewerbeertrag, Betriebsvermögen und
Mitarbeiterzahl wachsen, wird man zum "Kaufmann" und muss sich in das
Handelsregister eintragen.
Durch die Handelsrechtsreform kann aber auch ein
Kleingewebetreibender sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und muss dann
mit dem Zusatz "e.K." firmieren. Die Vorteile eines Kleingewerbetreibenden
entfallen jedoch (z.B. Gewinnermittlung anhand einer Einnahme-Überschussrechnung).
Vorteile:
- die einfachste und billigste Form der Unternehmensgründung
- kein Mindeststartkapital nötig
- breiter Entscheidungsspielraum, man hat die volle Kontrolle
(dadurch z. B. keine Konflikte mit Partnern)
- hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Haftung ohne Haftungsbeschränkung auch mit Privatvermögen
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