Mein Arbeitgeber will mir aus betriebsinternen Gründen kündigen und hat mir
eine Abfindung in Höhe von 75.000 ? angeboten. Welche Besonderheiten gelten bei der
Versteuerung dieser Abfindung?
Abfindungen, die bei einer vom Arbeitgeber veranlassten
Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, sind teilweise steuerfrei.
Als Freibetrag werden grundsätzlich
8.181 ? berücksichtigt.
Dieser Freibetrag erhöht sich auf:
- 10.226 ? bei Vollendung des 50. Lebensjahres und
mindestens 15-jähriger Betriebszugehörigkeit
- 12.271 ? bei Vollendung des 55. Lebensjahres und
mindestens 20-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Übersteigt die Abfindung den jeweiligen Freibetrag, wird
auf den übersteigenden Betrag unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter
Steuersatz angewendet, wenn Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
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