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Mir ist eine Teilzeitbeschäftigung angeboten worden. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Lohn steuerfrei bleiben?
Wird der Lohn wegen einmaligen Überschreitens der Lohngrenze insgesamt steuerpflichtig?
Bleibt bei mir als Rentner mein Arbeitslohn aus dem 325 EUR- Job steuerfrei?
Haben Unterhaltszahlungen Einfluss auf die Steuerfreiheit?
Bleibt meine Aushilfstätigkeit steuerfrei, wenn ich im Laufe des Jahres eine Vollzeitbeschäftigung aufnehme?
Gilt die Freistellungsbescheinigung auf Dauer?
Kann ich die dem ersten Arbeitgeber vorgelegte und von ihm ausgefüllte Freistellungsbescheinigung bei einem neuen Arbeitgeber ebenfalls vorlegen?
Kann ich beim Finanzamt die Ausstellung mehrerer Freistellungsbescheinigungen beantragen?
Geht mir durch ein zusätzliches Weihnachtsgeld die Steuerfreiheit verloren?
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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002