Was wird besteuert?
Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die
Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus Feuerversicherungen,
wenn die versicherten Gegenstände im Inland sind.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerschuldner ist der Versicherer. Er hat
die Feuerschutzsteuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und an das zuständige
Finanzamt zu entrichten.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Feuerschutzsteuer wird i.d.R. vom
Versicherungsentgelt berechnet. Sie beträgt grundsätzlich 8 Prozent.
Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Die Feuerschutzsteuer beruht auf dem
Feuerschutzsteuergesetz in der Fassung vom 10. Januar 1996 - FeuerschStG - (BGBl I S.18)
unter Berücksichtigung späterer Änderungen.
Wer erhebt diese Steuer?
Die Feuerschutzsteuer wird von den Ländern
verwaltet, denen auch das Aufkommen zusteht.
Wie hat sich die Steuer entwickelt?
Die moderne Form der Feuerschutzsteuer geht
auf das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und
Bausparkassen von 1931 zurück, das die Länder ermächtigte, "für gemeinnützige
Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens von den
Feuerversicherungsunternehmen Abgaben zu erheben". Die daraufhin durch 18
Ländergesetze eingeführten Abgaben, die 1931 ein Aufkommen von 21 Mio. RM
erbrachten, wurden im Zuge einer umfassenden Neuordnung des Feuerlöschwesens durch das
Feuerschutzsteuergesetz von 1939 reichseinheitlich geregelt. Durch das Bonner Grundgesetz
von 1949 den Ländern zugewiesen, wurde die Feuerschutzsteuer aufgrund der Finanzreform
von 1969 ab 1970 der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterstellt.
Das Aufkommen betrug 2001 293,3 Mio. EUR.