| Bei der getrennten Veranlagung
werden jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet. Die als
Sonderausgaben abzuziehenden Beträge werden bei dem Ehegatten berücksichtigt, der sie
geleistet hat. Die zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen werden bei jedem
Ehegatten zur Hälfte abgezogen, sofern die Ehegatten nicht eine andere Aufteilung
wählen. Der Besteuerung wird die Einkommensteuer-Grundtabelle zugrunde gelegt. |