Was wird besteuert?
Die
Spielbankabgabe ist eine Steuer besonderer Art, die von den Spielbankunternehmern an
Stelle der sonst anfallenden Einzelsteuern zu entrichten ist.
Wer zahlt die Steuer?
Die Steuer ist
vom Betreiber einer öffentlichen Spielbank zu entrichten.
Wie hoch ist die Steuer?
Die
Spielbankabgabe wird vom Bruttospielertrag berechnet, d. h. von dem täglichen Saldo aus
den Einsätzen und Gewinnen der Spieler. Sie beträgt in der Regel 80 Prozent der
Bruttospielerträge.
Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage
für die Spielbankabgabe ist teilweise die Verordnung über öffentliche Spielbanken vom
27. Juli 1938 (RGBl I S. 955). Außerdem gelten die Spielbankgesetze der Länder.
Wer erhebt diese Steuer?
Die
Spielbankabgabe wird von den Spielbanken an die von den zuständigen Landesbehörden
bestimmten Kassen abgeführt. Das Verfahren konnte sehr einfach gestaltet werden, da der
Spielbetrieb ständig steuerlich überwacht wird.
Wie hat sich die Steuer entwickelt?
Die
fiskalische Nutzbarmachung des Spielbetriebs geht in Deutschland auf die Blütezeit der
mittelalterlichen Städte zurück. In Frankfurt a. M. z. B. bestand zwischen 1390 und 1463
eine Würfelspielbank, deren Erträge unmittelbar in die Stadtkasse flossen. In Nürnberg
soll es 3.600 abgabepflichtige "Spielbretter" gegeben haben. Nach der
Haushaltsrechnung von Schwäbisch Hall machte die "Abgabe für das Spiel"
1422/23 rund 10 Prozent der städtischen Einnahmen aus. 1873 wurden die Spielbanken im
deutschen Reichsgebiet verboten, ihre Errichtung jedoch durch Reichsgesetz vom 14. Juli
1933 unter bestimmten Bedingungen wieder zugelassen. Die Besteuerung wurde in einfachster
Weise durch die Einführung einer pauschalen Spielbankabgabe geregelt, die für den
Betrieb der Spielbanken sowohl die Steuern von Einkommen, Vermögen und Umsatz als auch
die Lotteriesteuer und die Gesellschaftsteuer abgilt. Das Aufkommen der
Spielbankabgabe steht heute den Ländern zu.
Das Aufkommen betrug 2001 731,9 Mio. EUR.