Bei der Zusammenveranlagung werden
die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam
zugerechnet und die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam als ein Steuerpflichtiger
behandelt. Die Einkommensteuer wird nach dem Splitting-Verfahren ermittelt. Dabei wird
für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuer nach der Grundtabelle berechnet und
die Steuer dann verdoppelt. Regelmäßig ergibt sich bei diesem Verfahren eine niedrigere
Steuer als bei getrennter Veranlagung.