Was
wird besteuert?
Die Zweitwohnungsteuer knüpft an das
Innehaben einer Zweitwohnung in der besteuernden Gemeinde an.
Wie hoch ist die Steuer?
Bemessungsgrundlage ist der jährliche
Mietaufwand, bei Eigentümern die sonst übliche Miete.
Wer zahlt die Steuer?
Steuerschuldner ist der Inhaber der
Zweitwohnung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Zweitwohnungsinhaber Eigentümer oder
Mieter ist.
Wie lautet die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage für die Erhebung einer
Zweitwohnungsteuer sind Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes sowie die
Kommunalabgabengesetze der Länder und Satzungen der betreffenden Gemeinden.
Wer erhebt diese Steuer?
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche
Aufwandsteuer. Sie wird von einigen Gemeinden, insbesondere von Fremdenverkehrsgemeinden
erhoben.
Wie hat sich die Steuer entwickelt?