Zölle
Die Vereinfachung besteht insbesondere darin, dass für die Waren zunächst eine
Zollanmeldung abgegeben werden darf, die nicht alle sonst benötigten Angaben enthält.
Die fehlenden Angaben sind erst später nachzureichen. Bei entsprechender Bewilligung
können diese Angaben auch für die in einem bestimmten Zeitraum eingeführten Waren in
einer einzigen ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst angemeldet und die
Einfuhrabgaben in einer Summe entrichtet werden. Vereinfachte Verfahren sind: - die
unvollständige Zollanmeldung, bei der der Zollstelle für die eingeführte Ware eine
Zollanmeldung abgegeben wird, die nicht alle erforderlichen Angaben enthält oder der
nicht alle Unterlagen beigefügt sind; - das vereinfachte Anmeldeverfahren, bei dem der
Zollstelle für die einzelnen Sendungen eine vereinfachte Zollanmeldung abgegeben wird,
die nur die wesentlichen Angaben zu enthalten braucht; - das Anschreibeverfahren, bei dem
die Waren im Betrieb des Warenempfängers in "Anschreibungen" erfasst und
- weitgehend ohne unmittelbare Mitwirkung der Zollstelle - in ein Zollverfahren
überführt werden. |