Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |  | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

EStG - zurück


powered by FreeFind
Einkommensteuergesetz (EStG)

Umstellung auf die Euro-Währungseinheit für die Einkommensteuer

 

Einkommensteuergesetz (EStG)

DM-Betrag
nach altem Recht
Euro-Betrag
nach neuem Recht
§ 1 Abs. 3 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht;
Höhe der nicht der dt. Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte



12 000



6 136

§ 2 Abs. 3 Verlustausgleich

100 000/200 000

51 500/103 000

§ 3 Nr. 9 Steuerfreie Abfindungen

16 000/ 20 000/
24 000

8 181/10 226/
12 271

§ 3 Nr. 26 Steuerfreie Übungsleiterpauschale

3 600

1 848

§ 3 Nr. 39 Steuerfreier Arbeitslohn bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen


630


325

§ 3 Nr. 51 Steuerfreie Trinkgelder

2 400

1 224

§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Unschädlicher Betrag für die Hinzurechnung von Geschenken


75


40

§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit


10/20/46


6/12/24

§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Höchstbetrag beim Arbeitszimmer

2 400

1 250

§ 6 Abs. 2 GWG-Grenze

800

410

§ 7g Abs. 2 Nr. 1 Sonderabschreibungen
Betriebsvermögen des Vorjahres/Einheitswert


400 000/240 000


204 517/122 710

§ 7g Abs. 3/7 Höchstbeträge für Rücklagen

300 000/600 000

154 000/307 000

§ 9 Abs. 1 Satz 1 Reisekosten
. Fahrkosten je km


0,58/0,25/0,15/0,07


0,30/0,13/0,08/0,04

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Entfernungspauschalen
. höchstens

0,70/0,80
10 000

0,36/0,40
5 112

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Doppelte Haushaltsführung
. Fahrkosten PKW
. erste u. letzte Fahrt je gefahrenen km
. eine Heimfahrt wöchentlich je Entfernungs-km
.höchstens



0,58
0,80
10 000



0,30
0,40
5 112

§ 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

2 000/100/200

1 044/51/102

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Unterhaltsleistungen

27 000

13 805

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Höchstbeträge für die Berufsausbildung/Weiterbildung


1 800/2 400


920/1 227

§ 10 Abs. 3 Vorsorgeaufwendungen
. Vorwegabzug
. Grundhöchstbetrag
. Höchstbetrag für zusätzliche Beiträge zur
freiwilligen Pflegeversicherung


6 000/12 000
2 610/5 220

360


3 068/6 136
1 334/2 668

184

§ 10b Abs. 2 Höchstbeträge für Parteispenden

3 000/6 000

1 534/3 068

§ 10c Abs. 1 Sonderausgaben-Pauschbetrag

108

36

§ 10c Abs. 2/3 Vorsorgepauschale
. ungekürzt
. gekürzt


6 000/2 610/1 305
2 214


3 068/1 33334/667
1 134

§ 16 Abs. 4 Betriebsveräußerung
Freibetrag/Ermäßigungsgrenze


100 000/300 000


51 200/154.000

§ 17 Abs. 3 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Freibetrag/Ermäßigungsgrenze

20 000/80 000

10 300/41 000

§ 19 Abs. 2 Versorgungsfreibetrag

6 000

3 072

§ 20 Abs. 4 Sparerfreibetrag

3 000/6 000

1 550/3 100

§ 23 Abs. 3 Freigrenze für Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften


1 000


512

§ 32 Abs. 4 Eigene Einkünfte und Bezüge eines Kindes
. Kinderfreibetrag
. Betreuungsfreibetrag
(Altersbegrenzung ab 02 aufgehoben)

14 040
3 456/6 912
1 512/3 024

7 188
1 824/3 648
1 080/2 160

§ 32 Abs. 7 Haushaltsfreibetrag
(ab 02 nur, wenn die Voraussetzungen bereits 01 vorgelegen haben)

5 616

2 340

§ 33a Abs. 1 Unterhalt bedürftiger Personen
. Höchstbetrag
. anrechnungsfreier Betrag


14 040
1 200


7 188
624

§ 33a Abs. 2 Ausbildungsfreibetrag
. Kind unter 18 Jahren/auswärtige Unterbringung
. Kind ab 18 Jahren;
auswärtige Unterbringung
. anrechnungsfreier Betrag
. Kostenpauschale


1 800
2 400
4 200
3 600
360


--
--
924
1 848
180

§ 33a Abs. 3 Haushaltshilfe/Heimunterbringung

1 200/1 800

624/924

§ 33b Abs. 3 Behinderten-Pauschbeträge bei einem Grad der Behinderung
. von 25 und 30
. von 35 und 40
. von 45 und 50
. von 55 und 60
. von 65 und 70
. von 75 und 80
. von 85 und 90
. von 95 und 100
. Hilflose und Blinde



600
840
1 110
1 410
1 740
2 070
2 400
2 760
7 200



310
430
570
720
890
1 060
1 230
1 420
3 700

§ 33b Abs. 4 Hinterbliebenen-Pauschbetrag

720

370

§33b Abs. 6 Plegepauschbetrag

1 800

924

§ 33c Kinderbetreuungskosten
. für Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder,
die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten,
soweit die Aufwendungen je Kind ... übersteigen
. höchstens




--
--




1 548
1 500

§ 34g Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien

1 500/3 000

767/1 534

§ 37 Abs. 3/5 Festsetzung von Einkommensteuer-
Vorauszahlung

1 200
400/100/5 000

600
200/50/2 500

§ 46 Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

800

410

§ 66 Kindergeld
. für das 1. und 2/3. Kind
. ab 4. Kind


270/300
350


154
179

§ 56 Steuererklärungspflichten

27 215/13 607

14 543/7 271

 

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

- zurück -

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002