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Eigenheimzulagegesetz (EigZulG)
Umstellung auf die Euro-Währungseinheit für das Eigenheimzulagegesetz

 

Eigenheimzulagegesetz (EigZulG)

DM-Betrag
nach altem Recht
Euro-Betrag
nach neuem Recht
§ 5 Einkunftsgrenze;
Erhöhung bei Inanspruchnahme der Kinderzulage

160 000/320 000
60 000/130 000

 

81 807/163 614
30 678/15 339

 

§ 9 Abs. 2 Fördergrundbetrag

5 000/2 500

2 556/1 278

§ 9 Abs. 5 Kinderzulage

1 500

767

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002