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Information Finanzamt

Zum 1. Januar 2002 wird das Euro-Bargeld eingeführt. Die Deutsche Mark verliert ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Für die Umrechnung von DM-Beträgen gilt der amtlich festgelegte Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM.

Auswirkungen der Währungsumstellung auf das Besteuerungsverfahren

Rechtsvorschriften

In den Steuergesetzen sind die ab dem 1. Januar 2002 gültigen Betragsangaben auf Euro umgestellt worden. Dabei sind glatte Euro-Beträge gewählt worden, soweit dies für den Gesetzesvollzug auch im Interesse der Steuerpflichtigen zweckmäßig war. Diese Glättungen gehen im Saldo zu Lasten des Fiskus. Es tritt also insgesamt gesehen keine Belastung der Steuerpflichtigen durch die Währungsumstellung ein.

Steuererklärungen

Ob eine Steuererklärung mit Betragsangaben in DM oder in Euro abzugeben ist, hängt von dem Zeitraum ab, für den die Steuerfestsetzung durchgeführt wird.
Für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen, lauten die Betragsangaben in Steuererklärungen auf Euro, für davor beginnende Zeiträume wie bisher auf DM.

Beispiel:
In der Einkommensteuererklärung für 2001 sind alle Beträge noch in DM anzugeben. Die Lohnsteueranmeldung für den Januar 2002 darf nur noch Euro-Beträge enthalten. Die Steuererklärungsvordrucke werden entsprechend gestaltet.

Steuerbescheide

Steuerbescheide für Zeiträume, die bis zum 31. Dezember 2001 beginnen, enthalten Steuerberechnungen grundsätzlich in DM; die Steuerfestsetzung erfolgt in Euro, wenn die Erstattung oder Nachzahlung im Jahr 2002 zu leisten ist. Die Berechnung im Steuerbescheid kann durch diese Darstellung ohne Umrechnung mit der Steuererklärung verglichen werden. Die Abrechnung erfolgt bei Bescheiden mit einem Bescheiddatum im Jahr 2001 in DM, mit einem Bescheiddatum ab 2002 nur noch in Euro.
Kraftfahrzeugsteuer-Bescheide mit einem Bescheiddatum ab dem 1. Januar 2002 lauten auf Euro, also auch für erstmalige oder ändernde Festsetzungen, die Entrichtungszeiträume vor dem 1. Januar 2002 betreffen.

Beispiel:
Ein im August 2002 erteilter Einkommensteuerbescheid für 2001 weist die Steuerberechnung in DM aus. Das Ergebnis wird in Euro umgerechnet festgesetzt. Die Zahlungsaufforderung oder die Erstattungsankündigung lautet auf Euro.

Zahlungsverkehr

Ab dem 1. Januar 2002 müssen alle Zahlungen an die Finanzverwaltung in Euro erfolgen. Das gilt auch für Zahlungen auf Steuerbescheide, die noch auf DM lauten.

Buchführung

Vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 können die Gewinnermittlung und die zugrunde liegenden Aufzeichnungen wahlweise in DM oder in Euro erstellt werden, danach nur noch in Euro. Beträge, die in die Rechnungswerke eingebracht werden, müssen gegebenenfalls in die Währung umgerechnet werden, in der die Gewinnermittlung vorgenommen wird.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 17.05.2002