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Zum 1. Januar
2002 wird das Euro-Bargeld eingeführt. Die Deutsche Mark verliert
ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Für die
Umrechnung von DM-Beträgen gilt der amtlich festgelegte
Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM.
Auswirkungen der Währungsumstellung
auf das Besteuerungsverfahren
Rechtsvorschriften
In den
Steuergesetzen sind die ab dem 1. Januar 2002 gültigen
Betragsangaben auf Euro umgestellt worden. Dabei sind glatte
Euro-Beträge gewählt worden, soweit dies für den Gesetzesvollzug
auch im Interesse der Steuerpflichtigen zweckmäßig war. Diese Glättungen
gehen im Saldo zu Lasten des Fiskus. Es tritt also insgesamt gesehen
keine Belastung der Steuerpflichtigen durch die Währungsumstellung
ein.
Steuererklärungen
Ob eine
Steuererklärung mit Betragsangaben in DM oder in Euro abzugeben
ist, hängt von dem Zeitraum ab, für den die Steuerfestsetzung
durchgeführt wird.
Für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001
beginnen, lauten die Betragsangaben in Steuererklärungen auf Euro,
für davor beginnende Zeiträume wie bisher auf DM.
Beispiel:
In der Einkommensteuererklärung für 2001 sind alle Beträge noch
in DM anzugeben. Die Lohnsteueranmeldung für den Januar 2002 darf
nur noch Euro-Beträge enthalten. Die Steuererklärungsvordrucke
werden entsprechend gestaltet.
Steuerbescheide
Steuerbescheide
für Zeiträume, die bis zum 31. Dezember 2001 beginnen, enthalten
Steuerberechnungen grundsätzlich in DM; die Steuerfestsetzung
erfolgt in Euro, wenn die Erstattung oder Nachzahlung im Jahr 2002
zu leisten ist. Die Berechnung im Steuerbescheid kann durch diese
Darstellung ohne Umrechnung mit der Steuererklärung verglichen
werden. Die Abrechnung erfolgt bei Bescheiden mit einem
Bescheiddatum im Jahr 2001 in DM, mit einem Bescheiddatum ab 2002
nur noch in Euro.
Kraftfahrzeugsteuer-Bescheide mit einem Bescheiddatum ab dem 1.
Januar 2002 lauten auf Euro, also auch für erstmalige oder ändernde
Festsetzungen, die Entrichtungszeiträume vor dem 1. Januar 2002
betreffen.
Beispiel:
Ein im August 2002 erteilter Einkommensteuerbescheid für 2001 weist
die Steuerberechnung in DM aus. Das Ergebnis wird in Euro
umgerechnet festgesetzt. Die Zahlungsaufforderung oder die
Erstattungsankündigung lautet auf Euro.
Zahlungsverkehr
Ab dem
1. Januar 2002 müssen alle Zahlungen an die Finanzverwaltung in
Euro erfolgen. Das gilt auch für Zahlungen auf Steuerbescheide, die
noch auf DM lauten.
Buchführung
Vom 1.
Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 können die Gewinnermittlung und
die zugrunde liegenden Aufzeichnungen wahlweise in DM oder in Euro
erstellt werden, danach nur noch in Euro. Beträge, die in die
Rechnungswerke eingebracht werden, müssen gegebenenfalls in die Währung
umgerechnet werden, in der die Gewinnermittlung vorgenommen wird.
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