Logo - Die Märkte im Zeichen der Globalisierung und Internationalisierung Unternehmerinfo.de

| Home | | Lexikon | | Impressum | | Kontakt |  

Die Infoplattform für Wirtschaft, Recht und Steuern

Kategorien: | Existenzgründung |  | Betriebswirtschaft |  | Recht |  | Steuern |  | Zentraler Download |

>> zurück


powered by FreeFind
Häufig gestellte Fragen
Was ist Inland im Sinne des Umsatzsteuerrechts?

Inland im Sinne des Umsatzsteuerrechts:

§ 1 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz

"Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören."

Gebiet der Europäischen Union?

Artikel 3 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977), Abschnitt 13 a Umsatzsteuer-Richtlinien

Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören:

- Belgien
- Dänemark (ohne Grönland und Färöer)
- Finnland (ohne die Aland-Inseln)
- Frankreich (ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion) zuzüglich des Fürstentums Monaco
- Griechenland (ohne Berg Athos)
- Irland
- Italien (ohne Livigno, Campione d' Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)
- Luxemburg
- Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen)
- Österreich
- Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren)
- Schweden
- Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
- Vereinigtes Königreich und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete, die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die britischen Hoheitszonen auf Zypern) zuzüglich der Insel Man.

Das Drittlandsgebiet umfasst die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, Gibraltar und den Vatikan.

Warum wurden mir ZM-Vordrucke zugesandt?

Warum wurden mir ZM Vordrucke zugesandt?

- Ihnen wurde vor einiger Zeit eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt
- Sie haben im letzten Kalenderjahr eine ZM abgegeben
- Ihr Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass im vergangenen Kalenderjahr/-vierteljahr eine Verpflichtung zur Abgabe der ZM bestand

Quelle: Bundesamt für Finanzen

- zurück -

 
Ein Link funktioniert nicht? Eine Seite weist Fehler auf? Bitte lassen Sie uns dies wissen.

- nach oben -

Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002