| Was ist Inland im
Sinne des Umsatzsteuerrechts? Inland im Sinne
des Umsatzsteuerrechts:
§ 1 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz
"Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland,
der Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen
Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die
zu keinem Zollgebiet gehören."
Gebiet der Europäischen Union?
Artikel 3 der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates
vom 17. Mai 1977), Abschnitt 13 a Umsatzsteuer-Richtlinien
Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet
Das Gemeinschaftsgebiet
umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten
(übriges Gemeinschaftsgebiet). Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören:
- Belgien
- Dänemark (ohne Grönland und Färöer)
- Finnland (ohne die Aland-Inseln)
- Frankreich (ohne die überseeischen Departements Guadeloupe, Guyana, Martinique und
Réunion) zuzüglich des Fürstentums Monaco
- Griechenland (ohne Berg Athos)
- Irland
- Italien (ohne Livigno, Campione d' Italia, San Marino und den zum italienischen
Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)
- Luxemburg
- Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen)
- Österreich
- Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren)
- Schweden
- Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
- Vereinigtes Königreich und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete, die
Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die britischen
Hoheitszonen auf Zypern) zuzüglich der Insel Man.
Das Drittlandsgebiet
umfasst die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra,
Gibraltar und den Vatikan.
Warum wurden mir ZM-Vordrucke zugesandt?
Warum wurden mir ZM Vordrucke zugesandt?
- Ihnen wurde vor einiger Zeit eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt
- Sie haben im letzten Kalenderjahr eine ZM abgegeben
- Ihr Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass im vergangenen Kalenderjahr/-vierteljahr eine
Verpflichtung zur Abgabe der ZM bestand |