Auf bestimmte Steuerbefreiungen (insbesondere bei der Vermietung und Verpachtung
von Grundstücken) kann der Unternehmer verzichten, wenn die Leistung an einen anderen
Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dadurch wird der Umsatz
steuerpflichtig und der Vorsteuerabzug wird ermöglicht. |