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Fragen zur Umsatzsteuer


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In welcher Umsatzsteuervoranmeldung kann ich die Vorsteuer jeweils geltend machen?

Der Vorsteueranspruch entsteht grundsätzlich, wenn

- die Rechnung mit dem gesonderten Steuerausweis vorliegt

und

- die Leistung ausgeführt worden ist.

Zu beachten ist: Bei geleisteten Anzahlungen ist die Vorsteuer bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002