Der Unternehmer ist grundsätzlich berechtigt, die Vorsteuer aus einer Rechnung
abzuziehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- gesonderter Steuerausweis in einer Rechnung
- von einem anderen Unternehmer
- für eine ausgeführte Leistung
- für das eigene Unternehmen
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens als
Leistungsempfänger
- handelsübliche Bezeichnung und Menge der verkauften Ware
bzw. Art und Umfang der ausgeführten Dienstleistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Dienstleistung
- Entgelt (Preis ohne Umsatzsteuer)
- auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
Für Rechnungen über Kleinbeträge (bis zu 200 DM
Bruttogesamtbetrag) reichen für den Vorsteuerabzug folgende Angaben aus:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Bezeichnung und Menge der verkauften Ware bzw. Art und
Umfang der ausgeführten Dienstleistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Der genaue
Vorsteuerbetrag wird vom Leistungsempfänger selbst ermittelt.)
- Steuersatz
Zu beachten ist: Bei geleisteten Anzahlungen des
Unternehmers kann die Vorsteuer bei vorliegender Rechnung bereits vor Ausführung der
Leistung abgezogen werden. |