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Fragen zur Umsatzsteuer


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Wann bin ich zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung berechtigt?

Der Unternehmer ist grundsätzlich berechtigt, die Vorsteuer aus einer Rechnung abzuziehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- gesonderter Steuerausweis in einer Rechnung
- von einem anderen Unternehmer
- für eine ausgeführte Leistung
- für das eigene Unternehmen

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens als Leistungsempfänger
  • handelsübliche Bezeichnung und Menge der verkauften Ware bzw. Art und Umfang der ausgeführten Dienstleistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Dienstleistung
  • Entgelt (Preis ohne Umsatzsteuer)
  • auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag

Für Rechnungen über Kleinbeträge (bis zu 200 DM Bruttogesamtbetrag) reichen für den Vorsteuerabzug folgende Angaben aus:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Bezeichnung und Menge der verkauften Ware bzw. Art und Umfang der ausgeführten Dienstleistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Der genaue Vorsteuerbetrag wird vom Leistungsempfänger selbst ermittelt.)
  • Steuersatz

Zu beachten ist: Bei geleisteten Anzahlungen des Unternehmers kann die Vorsteuer bei vorliegender Rechnung bereits vor Ausführung der Leistung abgezogen werden.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002