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Fragen zur Umsatzsteuer


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Wann muss ich die Vorauszahlungen und die Jahressteuer bezahlen?

In den Umsatzsteuervoranmeldungen berechnet der Unternehmer selbst die Steuerschuld. Die Vorauszahlung ist deshalb auch ohne weitere Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt jeweils am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Eine Abschlusszahlung aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Erklärung beim Finanzamt fällig.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002