In den Umsatzsteuervoranmeldungen berechnet der Unternehmer selbst die
Steuerschuld. Die Vorauszahlung ist deshalb auch ohne weitere Zahlungsaufforderung durch
das Finanzamt jeweils am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Eine
Abschlusszahlung aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ist innerhalb eines Monats nach
Eingang der Erklärung beim Finanzamt fällig. |