Diese Warenbewegungen können unter bestimmten Voraussetzungen und Nachweisen
steuerfrei sein. Die Steuerfreiheit ist u.a. im Einzelfall davon abhängig,
- ob die Warenbewegung in
einen EU-Mitgliedsstaat oder in ein anderes Land (Drittland) erfolgt,
- ob der Kunde ein Privatmann oder ein Unternehmer ist,
- wer die Ware ins Drittland befördert oder versendet.
Der genaue Sachverhalt ist daher besser mit Ihrem
Bearbeiter im Finanzamt zu besprechen. |