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Fragen zur Umsatzsteuer


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Muss ich eine "Zusammenfassende Meldung" abgeben?

Zusammenfassende Meldungen muss jeder Unternehmer abgeben, der innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat. In der Zusammenfassenden Meldung sind nur Warenverkäufe anzugeben.
Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe werden nicht aufgeführt.
Die Meldungen sind bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Bundesamt für Finanzen abzugeben. Für Meldezeiträume, in denen keine innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ausgeführt wurden, sind keine Zusammenfassenden Meldungen abzugeben.

Ist der Unternehmer von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit, können die Zusammenfassenden Meldungen auch unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen für das Kalenderjahr abgegeben werden.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002