Wird eine bestimmte Umsatzgrenze nicht erreicht, wird eine Umsatzsteuer aus
Vereinfachungsgründen nicht erhoben
= Besteuerung der Kleinunternehmer.
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich
erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 32.500 DM nicht überstiegen haben und
im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 DM nicht übersteigen werden.
Im Jahr des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit bezieht sich die Grenze von 32.500 DM
auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Dabei wird der voraussichtliche
Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet. Bei der Kleinunternehmerregelung führt der
Unternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er darf seinen Kunden die Umsatzsteuer
nicht in Rechnung stellen und ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der
Unternehmer kann gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das
kann vorteilhaft sein, wenn z.B. bei Geschäftsneugründung die Vorsteuern die
Umsatzsteuerschuld übersteigen.
Die Verzichtserklärung ist für fünf Jahre bindend. |