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Fragen zur Umsatzsteuer


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Muss jeder Unternehmer Umsatzsteuer zahlen?

Wird eine bestimmte Umsatzgrenze nicht erreicht, wird eine Umsatzsteuer aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben
= Besteuerung der Kleinunternehmer.

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 32.500 DM nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 DM nicht übersteigen werden.
Im Jahr des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit bezieht sich die Grenze von 32.500 DM auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Dabei wird der voraussichtliche Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet. Bei der Kleinunternehmerregelung führt der Unternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er darf seinen Kunden die Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen und ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Unternehmer kann gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das kann vorteilhaft sein, wenn z.B. bei Geschäftsneugründung die Vorsteuern die Umsatzsteuerschuld übersteigen.
Die Verzichtserklärung ist für fünf Jahre bindend.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002