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Fragen zur Umsatzsteuer


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Was muss ich tun, wenn ich mich selbstständig mache?

Das kommt darauf an, ob Sie ein Gewerbe oder eine andere selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen.

Einen gewerblichen Beruf (z.B. Handwerksbetrieb, Handelsgeschäft) melden Sie bitte gleichzeitig mit der Eröffnung beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Ordnungsamt der Stadt an, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Dieses Amt teilt die Gewerbeanmeldung dann dem für Sie zuständigen Finanzamt mit.

Einen anderen selbständigen Beruf (z.B. Architekt, Journalist) melden Sie bitte selbst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei dem Finanzamt an, in dessen Bezirk Sie Ihr Büro / Ihre Praxis eröffnen.

Das Finanzamt wird Ihnen daraufhin einen Fragebogen für weitere wichtige Informationen zuschicken. Sollten Sie innerhalb eines Monats keine Nachricht vom Finanzamt erhalten, ist eine Rückfrage beim Finanzamt zweckmäßig.

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

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Personal- und Unternehmensberatung Tobias Kafurke
Letzte Aktualisierung am: 21.05.2002