Das kommt darauf an, ob Sie ein Gewerbe oder eine andere selbstständige
Tätigkeit aufnehmen wollen.
Einen gewerblichen Beruf (z.B. Handwerksbetrieb,
Handelsgeschäft) melden Sie bitte gleichzeitig mit der Eröffnung beim Gewerbeamt der
Gemeinde bzw. Ordnungsamt der Stadt an, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Dieses Amt
teilt die Gewerbeanmeldung dann dem für Sie zuständigen Finanzamt mit.
Einen anderen selbständigen Beruf (z.B. Architekt,
Journalist) melden Sie bitte selbst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
bei dem Finanzamt an, in dessen Bezirk Sie Ihr Büro / Ihre Praxis eröffnen.
Das Finanzamt wird Ihnen daraufhin einen Fragebogen für
weitere wichtige Informationen zuschicken. Sollten Sie innerhalb eines Monats keine
Nachricht vom Finanzamt erhalten, ist eine Rückfrage beim Finanzamt zweckmäßig. |