Nicht jeder Umsatz ist steuerpflichtig.
Im § 4 UStG sind alle
steuerfreien Umsätze aufgeführt.
Dazu gehören z.B.:
- Vermietung und Verpachtung
von Grundstücken
- Veräußerung von Grundstücken
- Bestimmte Exportgeschäfte
- Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter
- Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hebamme |