Sind Gewinne aus dem
Verkauf von Wertpapieren steuerfrei?
Gewinne, die bei dem Verkauf von Wertpapieren (insbesondere Aktien) entstehen, sind als
sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung (Kauf) und
Veräußerung (Verkauf) nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Werden die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten, werden die erzielten Gewinne nicht
versteuert.
Wie sind Gewinne aus Spekulationsgeschäften / privaten Veräußerungsgeschäften zu
versteuern?
Gewinne, die bei dem Verkauf von Wirtschaftsgütern innerhalb der maßgeblichen
Spekulationsfristen erzielt werden, sind zusätzlich zu den anderen Einkünften zu
versteuern.
Spekulationsfrist bei
- Grundstücken: Kauf und Verkauf innerhalb von 10 Jahren
- anderen privaten Wirtschaftsgütern (insbesondere Aktien):
Kauf und Verkauf innerhalb von 1 Jahr
Versteuert werden muss grds. der Unterschied zwischen dem
Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten. Ausnahmen gelten beim Verkauf von
selbstgenutzten Immobilien. Bzgl. der Berücksichtigung von Abschreibungsbeträgen und
Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Muss ich den bei Verkauf einer eigengenutzten Immobilie erzielten Gewinn
versteuern?
Gewinne, die bei dem Verkauf von Immobilien (z.B. Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen,
Mehrfamilienhäusern) des Privatvermögens erzielt werden, sind grundsätzlich als
sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn die Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach
dem Erwerb verkauft werden.
Der Verkauf einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie (z.B. Einfamilienhäuser und
Eigentumswohnungen), wird nicht besteuert.
Haben Sie demnach ein Objekt
- ununterbrochen seit dem Erwerb
oder
- im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen
Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt,
unterliegt der erzielte Veräußerungsgewinn nicht der
Besteuerung.
Sind Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien immer steuerpflichtig?
Gewinne, die bei dem Verkauf von Immobilien (z.B. Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen,
Mehrfamilienhäusern) des Privatvermögens erzielt werden, sind nur dann als sonstige
Einkünfte zu versteuern, wenn die Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb
verkauft werden.
Werden Grundstücke des Privatvermögens verkauft, die Sie länger als 10 Jahre in
Ihrem Eigentum gehabt haben, ist der erzielte Gewinn nicht zu versteuern.
Muss ich den Erlös aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie versteuern?
Gewinne, die bei dem Verkauf von Immobilien (z.B. Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen,
Mehrfamilienhäusern) des Privatvermögens erzielt werden, sind grundsätzlich als
sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn die Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach
dem Erwerb verkauft werden.
Bei geerbtem Vermögen kommt es für die Berechnung der 10-Jahres-Frist auf den Erwerb
durch den Erblasser an, da der Erbfall selbst kein Erwerb im steuerlichen Sinne ist Eine
Versteuerung erfolgt also nur dann, wenn der Kauf durch den Erblasser und der Verkauf
durch den späteren Erben innerhalb von 10 Jahren erfolgt.
Ab wann gelten die verlängerten Spekulationsfristen?
Ein privates Veräußerungsgeschäft (ehemals: Spekulationsgeschäft) liegt vor, wenn
- bei Grundstücken einschließlich aufstehender Gebäude der
Zeitraum zwischen Anschaffung (Kauf) und Veräußerung (Verkauf) nicht mehr als 10 Jahre
(ehemals: 2 Jahre)
und
- bei anderen Wirtschaftsgütern (insbesondere Wertpapieren)
nicht mehr als 1 Jahr beträgt (ehemals: 6 Monate).
Die verlängerten Fristen von zehn Jahren und einem Jahr
gelten, wenn der Verkauf aufgrund eines nach dem 31.12.1998 abgeschlossenen Vertrages
erfolgt. Entscheidend ist dabei das Datum des Kauf- bzw. Verkaufsvertrages und nicht der
Übergang von Nutzen und Lasten. |