Betriebe decken durch ihre
 erstellten Güter den Bedarf von Güternachfragern. Je nachdem, ob die Betriebe fremden
 Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich
 der Anteilseigner lassen sich private oder öffentliche Betriebe unterscheiden. Je nach
 Art der erzeugten Leistung können Sach- oder Dienstleistungsbetriebe getrennt werden.
 Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang von primärem, sekundärem und tertiärem
 Sektor gesprochen. Betriebe lassen sich weiterhin nach der Branche, der Rechtsform oder
 der Größe einteilen. Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem
 Bilanzrichtliniengesetz rechtlich geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von
 Publizitätspflichten. Nach dem vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich
 personal- oder anlagen- bzw. kapitalintensive Betriebe unterscheiden.

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