Die Abgrenzungsrechnung hat
 die Aufgabe, das für kostenrechnerische Zwecke erforderliche Zahlenmaterial
 zusammenzustellen. Hierbei werden die in der Geschäftsbuchhaltung erfassten Aufwendungen
 und Erträge zweckmäßig strukturiert und inhaltlich aufbereitet. Damit wird das Ziel
 verfolgt, auf einfachem Wege aus dem Datenmaterial der Gewinn- und Verlustrechnung
 sinnvolle Daten für eine Kostenartenrechnung zu ermitteln. Mit Hilfe der
 Abgrenzungsrechnung kann auf direktem Wege ein Betriebserfolg festgestellt bzw. eine
 Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung angeschlossen werden.

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