Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung ist
die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie erfasst systematisch alle im
Betrieb anfallenden Kostenarten, die bei der Erstellung und Verwertung der Kostenträger
(Leistungen) entstehen. Die in ihrer Höhe ermittelten Kostenarten werden dann auf die
Kostenstellen und/oder Kostenträger weiterverrechnet. Dazu werden die Kosten zunächst
nach unterschiedlichen Kriterien wie Verrechnungsmöglichkeit, Herkunft,
Beschäftigungsverhalten, Kostenbereich gegliedert. Grundsätzlich werden folgende
Kostenartengruppen unterschieden: Stoffkosten, Arbeitskosten, Abschreibungskosten,
Zinskosten, Wagniskosten, Fremdleistungskosten, Abgabekosten und kalkulatorischer
Unternehmerlohn.

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