Abnahmepflicht

Der Verkäufer einer Option (Stillhalter) hat bei einer Kaufoption (Call) die Pflicht zur
Lieferung, wenn der Käufer der Option dies verlangt. Bei einer Verkaufsoption muss der
Verkäufer dieses Puts die vom Käufer angebotene Leistung abnehmen.
Der Käufer einer Option ist dagegen frei in seiner Entscheidung, ob er die Option
ausübt.

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