Abschreibungen

Unter Abschreibungen
versteht man die Wertminderung von Investitionen, etwa durch Abnutzung der Einrichtung
oder der technischen Geräte. Auch Immobilien können abgeschrieben werden. Abschreibungen
sind sozusagen fiktive Verschleißkosten, die jedoch jedes Jahr in der Kostenplanung
berücksichtigt werden, um nach der Abnutzung tatsächlich neue Anschaffungen tätigen zu
können. Geringwertige Wirtschaftsgüter, das heißt, Güter, die bis zu 410 EUR (ohne
Mehrwertsteuer) kosten, können Sie bereits im Anschaffungsjahr voll abschreiben.

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