Angestellte

Ein
eigener arbeitsrechtlicher Angestelltenbegriff existiert nicht. Die Unterscheidung
zwischen Arbeitern und Angestellten ist verfassungsrechtlich problematisch, aber in
Einzelfällen arbeitsrechtlich nach wie vor von Bedeutung, z. B. zum Teil noch
hinsichtlich der Art der Vergütung (Monatsgehalt bei Angestellten oder Stunden- bzw.
Akkordlohn bei Arbeitern). Die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und
Angestellte sind 1993 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinheitlicht worden. Auch das
Betriebsverfassungsgesetz sieht keine unterschiedliche Gruppenvertretung für Arbeiter und
Angestellte mehr vor.

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